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Barrierefreie PDFs für Banken und Finanzdienstleister

Für einen Screenreader ist ein Kontoauszug vor allem eine Tabelle. Bankdienstleistungen für Verbraucher stehen ausdrücklich im European Accessibility Act, und die Dokumente dazu entstehen fast immer als PDF, automatisiert und in großer Zahl.

Stand: 22.10.2026

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Welche Produkte und Prozesse Ihres Hauses erfasst sind, klären Sie mit Rechtsabteilung und Compliance.

Alle erfassten Branchen im Vergleich finden Sie unter Betroffene Branchen, die rechtlichen Grundlagen unter Barrierefreiheitsgesetz und PDFs.

Welche Geschäfte gemeint sind

Art. 3 Nr. 28 der Richtlinie (EU) 2019/882 definiert „Bankdienstleistungen für Verbraucher“ abschließend. Österreich hat die Definition in § 3 Z 25 BaFG übernommen, Deutschland in § 2 Nr. 24 BFSG. Erfasst ist die Bereitstellung folgender Dienste für Verbraucherinnen und Verbraucher:

  • Kreditverträge nach der Verbraucherkreditrichtlinie und der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (2014/17/EU),
  • bestimmte Wertpapierdienstleistungen nach MiFID II (2014/65/EU), etwa Annahme, Übermittlung und Ausführung von Aufträgen, Portfolioverwaltung, Anlageberatung sowie Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten,
  • Zahlungsdienste nach der Zahlungsdiensterichtlinie (EU) 2015/2366,
  • mit einem Zahlungskonto verbundene Dienste nach der Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU,
  • E-Geld nach der E-Geld-Richtlinie 2009/110/EG.

Im Privatkundengeschäft fallen damit Girokonto, Zahlungsverkehr, Konsumkredit, Wohnbaukredit und Wertpapierdepot typischerweise darunter. Versicherungsprodukte nicht. Geldautomaten und Zahlungsterminals sind als Produkte erfasst und haben eigene Anforderungen, die diese Seite ausklammert.

Kontoauszüge sind Tabellen

Ein Screenreader muss zu jedem Betrag wissen, ob er unter Datum, Buchungstext, Soll oder Haben steht. Das klappt nur, wenn die Tabelle als Table getaggt ist und die Spaltenköpfe als TH ausgezeichnet sind. Fehlt das, hört die Kundin eine Zahlenkolonne ohne Bezug. Die einschlägigen WCAG-Kriterien stehen unter WCAG für PDFs.

Typische Bank-PDFs und ihre Schwachstellen
Dokument Besonderheit Häufige Probleme
Kontoauszug, Depotauszug Massendokument, tabellarisch, oft mehrseitig Ungetaggte Tabellen, fehlende Spaltenüberschriften, Beträge ohne Bezug zur Spalte
Entgeltinformation, Preisaushang Standardisierte Darstellung, viele Positionen Tabellen als reine Grafik, Fußnoten ohne Verknüpfung
ESIS-Merkblatt (Europäisches Standardisiertes Merkblatt) Vorgegebene Gliederung für Wohnimmobilienkredite Überschriften nur optisch formatiert, Lesereihenfolge springt
Kreditvertrag, Kontoeröffnungsunterlagen Lang, rechtlich verbindlich, oft signiert Fehlende Überschriftenstruktur, Formularfelder ohne Beschriftung
Basisinformationsblatt, Produktinformationen Vorgegebener Umfang und Aufbau Diagramme ohne Alternativtext, mehrspaltiges Layout in falscher Reihenfolge

Verständlich bis Sprachniveau B2

Für Bankdienstleistungen enthält Anhang I Abschnitt IV der Richtlinie Pflichten, die über die allgemeinen Anforderungen an Dienstleistungen hinausgehen. Identifizierungsmethoden, elektronische Signaturen, Sicherheitsfunktionen und Zahlungsdienste müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Und die Informationen müssen verständlich sein, ohne dass ihr Schwierigkeitsgrad das Niveau B2 (obere Mittelstufe) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen überschreitet. In Österreich steht das in Anlage 1 zum BaFG. In Deutschland regelt es § 17 Abs. 2 BFSGV, bezogen auf die Informationen zur Funktionsweise der Bankdienstleistung.

Ein perfekt getaggtes Merkblatt in schwer verständlicher Fachsprache erfüllt diese Anforderung also nicht. Umgekehrt nützt der klarste Text wenig, wenn ein Screenreader ihn in falscher Reihenfolge vorliest. Es braucht beides.

Schwierig wird es bei Pflichtinformationen mit gesetzlich vorgegebenem Aufbau, etwa dem ESIS-Merkblatt oder der standardisierten Entgeltinformation. Frei umformulieren können Sie dort nicht. Ergänzende Erläuterungen, klare Überschriften und eine saubere Struktur sind aber möglich. Wie weit die B2-Anforderung bei solchen Texten reicht, ist im Einzelfall zu klären.

Im Output-Management ansetzen

Auszüge, Mitteilungen und Abrechnungen schreibt in einer Bank niemand in Word. Sie kommen aus Output-Management- und Dokumentenerzeugungssystemen, oft in sehr großen Stückzahlen. Einzelne Dateien nachzubearbeiten ist bei diesen Mengen aussichtslos. Die Barrierefreiheit muss im Generator entstehen. Wir empfehlen folgende Reihenfolge:

  1. Klären, ob das System getaggte PDFs nach PDF/UA ausgeben kann. Viele Systeme haben dafür eigene Optionen oder Module.
  2. Die Vorlagen strukturieren: Überschriften, Tabellen mit Kopfzeilen, Listen, Dokumenttitel und Sprache festlegen, Logos und Zierelemente als Artefakt kennzeichnen.
  3. Schriften prüfen. Nur eingebettete Schriften mit vollständiger Unicode-Zuordnung lassen sich korrekt vorlesen und kopieren.
  4. Stichproben aus der Produktion automatisiert prüfen, damit Regressionen nach Vorlagenänderungen früh auffallen.
  5. Jeden Dokumenttyp einmal gründlich von Hand abnehmen, mit Screenreader und PAC. Die Checkliste für barrierefreie PDFs hilft dabei.

Postfach, Dateiname, Hotline

Kontoauszüge und Mitteilungen landen meist im elektronischen Postfach des Online-Bankings oder der Banking-App. Dieses Postfach gehört zur Website bzw. App und muss selbst bedienbar sein. Download-Links brauchen einen eindeutigen Text („Kontoauszug März 2026, PDF“ statt „Download“), Filter müssen per Tastatur erreichbar sein, die Sortierung muss nachvollziehbar sein.

Ein Detail mit großer Wirkung ist der Dokumenttitel im PDF. Ist er nicht gesetzt, zeigen viele Screenreader und PDF-Betrachter nur den Dateinamen an, und der heißt dann „STMT_000123.pdf“.

Denken Sie auch an den Kundenservice. Wer ein Dokument in einem anderen Format braucht, muss jemanden erreichen, der das organisieren kann. Unterstützungsdienste wie Hotlines sollen nach der Richtlinie Informationen zur Barrierefreiheit über barrierefreie Kommunikationswege geben.

Was API und Nachtaggen leisten

Prüfungen lassen sich direkt in die Dokumentenstrecke einbauen. Über die EasyPDFUA-API (Premium) schicken Sie ein PDF per REST und bekommen ein JSON-Ergebnis zu Tags, Titel, Sprache, Schriften und Links zurück. Denkbar ist etwa eine tägliche Stichprobe je Dokumenttyp mit Alarm bei Auffälligkeiten.

Für Kontoauszüge aus dem Output-Management lohnt sich das nachträgliche Tagging dagegen nicht. EasyPDFUA legt dabei eine konservative Basisstruktur an (Absatz-Tags, Titel, Sprache, Links, Schrift- und Unicode-Reparatur), rekonstruiert aber keine Tabellen. Bereits getaggte und digital signierte PDFs lässt das Werkzeug bewusst unverändert, weil jede Änderung die Signatur ungültig machen würde. Sinnvoll ist das Tagging für einzelne Bestandsdokumente ohne Quelle, etwa ältere Informationsblätter. Details unter PDF nachträglich taggen.

Stichtage im Bankgeschäft

Die Anforderungen gelten für Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden. Jeder danach erzeugte Auszug und Vertrag fällt darunter.

Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, dürfen bis zu ihrem Ablauf unverändert fortbestehen, längstens bis 28. Juni 2030 (Art. 32 RL 2019/882). Das betrifft den Vertrag. Ob damit auch alle künftig dazu erzeugten Dokumente gedeckt sind, ist offen und im Einzelfall zu prüfen.

Ausgenommen sind PDFs, die vor dem 28. Juni 2025 auf Website oder App veröffentlicht wurden, und unveränderte Archivinhalte. Die Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen betrifft Banken kaum, eher kleine Zahlungs- oder E-Geld-Anbieter. Zuständige Behörden und Sanktionen sind unter BaFG in Österreich und BFSG in Deutschland beschrieben.

Häufige Fragen

Welche Bankdienstleistungen fallen unter den EAA?

Verbraucherkredit- und Wohnimmobilienkreditverträge, bestimmte Wertpapierdienstleistungen nach MiFID II, Zahlungsdienste, mit einem Zahlungskonto verbundene Dienste und E-Geld, jeweils für Verbraucherinnen und Verbraucher. Versicherungsprodukte gehören nicht dazu.

Was bedeutet die Anforderung Sprachniveau B2?

Informationen zu Bankdienstleistungen dürfen im Schwierigkeitsgrad das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nicht überschreiten. Das ist eine Anforderung an den Inhalt, nicht an die technische PDF-Struktur.

Müssen Kontoauszüge als PDF barrierefrei sein?

Ja, wenn sie nach dem 28. Juni 2025 erzeugt und digital bereitgestellt werden, denn sie gehören zur Dienstleistung rund um das Zahlungskonto. Besonders wichtig sind korrekt getaggte Tabellen.

Kann EasyPDFUA Kontoauszüge automatisch barrierefrei machen?

Nein, nicht vollständig. EasyPDFUA prüft die Struktur und kann eine konservative Basisstruktur ergänzen, rekonstruiert aber keine Tabellen und verändert keine signierten oder bereits getaggten PDFs. Bei Massendokumenten muss die Barrierefreiheit im Erzeugungssystem entstehen.

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