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Vertragszusammenfassung, Rechnung und Tarifblatt barrierefrei

Dass Telekom-Anbieter Vertragsinformationen barrierefrei liefern müssen, ist nicht neu. Der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation verlangt das auf Anfrage schon länger. Seit dem 28. Juni 2025 fallen elektronische Kommunikationsdienste auch unter den European Accessibility Act, und dessen Anforderungen an Informationen über den Dienst betreffen die PDFs, die Mobilfunk-, Festnetz- und Internetanbieter in großen Mengen verschicken.

Stand: 22.10.2026

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Wie weit die Pflichten für Ihr Unternehmen reichen, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

Am Anfang steht die Vertragszusammenfassung

Art. 102 Abs. 1 des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972) verpflichtet Anbieter öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste, vorvertragliche Informationen klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger bereitzustellen. Geht das nicht, genügt ein leicht herunterladbares Dokument. Endnutzer mit Behinderungen erhalten diese Informationen auf Anfrage in einem barrierefreien Format, und zwar nach dem Unionsrecht, das die Barrierefreiheitsanforderungen harmonisiert. Gemeint ist der EAA.

Art. 102 Abs. 3 verlangt zusätzlich eine kurze, leicht lesbare Vertragszusammenfassung. Sie nennt unter anderem Anbieter und Kontakt, die wesentlichen Merkmale des Dienstes, Preise, Laufzeit und Kündigungsbedingungen und gibt an, inwieweit Produkte und Dienste für Endnutzer mit Behinderungen ausgelegt sind. Das Muster steht in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2243. Deutschland hat die Pflicht in § 54 TKG umgesetzt, Österreich im Telekommunikationsgesetz 2021. Nach Art. 111 des Kodex müssen Endnutzer mit Behinderungen gleichwertigen Zugang zu den Diensten und zu den Vertragsinformationen bekommen.

Erzeugt wird die Vertragszusammenfassung fast immer als PDF, das vor Vertragsschluss angezeigt oder per E-Mail verschickt wird. Bei keinem anderen Telekom-Dokument ist Barrierefreiheit rechtlich so deutlich verankert.

Woran Sie eine gute Vertragszusammenfassung erkennen

Das Muster legt Abschnitte und Reihenfolge fest, und das hilft. Wer jeden Abschnitt als Überschrift taggt, hat die Dokumentstruktur schon fertig. Screenreader-Nutzende springen dann direkt zu „Preis“ oder „Laufzeit, Verlängerung und Kündigung“. Was sonst zählt:

  • Preise, Datenvolumen und Bandbreiten stehen als Text im Dokument, nicht als Grafik oder Icon. Fußnoten zu Aktionspreisen sind mit der Angabe verknüpft, zu der sie gehören.
  • Der Dokumenttitel nennt Produkt und Anbieter („Vertragszusammenfassung Mobil M, Anbietername“), die Dokumentsprache ist gesetzt.
  • Text auf Tabellenhintergründen und in Markenfarben erreicht bei normaler Schriftgröße mindestens 4,5:1 Kontrast.
  • Im Abschnitt zu Funktionen für Endnutzer mit Behinderungen steht konkreter Inhalt. Ein bloßer Verweis auf die Website reicht nicht.

Was der European Accessibility Act hinzufügt

Art. 2 Abs. 2 lit. a der Richtlinie (EU) 2019/882 erfasst elektronische Kommunikationsdienste, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Ausgenommen sind nur Übertragungsdienste für Maschine-zu-Maschine-Kommunikation. Den Begriff übernimmt die Richtlinie aus Art. 2 Nr. 4 des Kodex, erfasst sind damit vor allem Internetzugangsdienste, Telefonie und andere interpersonelle Kommunikationsdienste. Das deutsche BFSG spricht von „Telekommunikationsdiensten“, in Österreich gilt das BaFG.

Für Dokumente ist Anhang I Abschnitt III maßgeblich, der für alle erfassten Dienstleistungen gilt. Informationen über die Funktionsweise des Dienstes müssen wahrnehmbar und verständlich sein und in Textformaten vorliegen, aus denen sich alternative Formate erzeugen lassen. Verlangt werden ausreichende Schriftgröße, guter Kontrast und Alternativen für Nicht-Text-Inhalte. Das trifft PDFs direkt.

Was Anhang I Abschnitt IV speziell für Kommunikationsdienste fordert, hat mit Dokumenten nichts zu tun: Echtzeittext neben Sprachkommunikation, Gesamtgesprächsdienste (Total Conversation), wo Video angeboten wird, und die synchronisierte Übermittlung von Notrufkommunikation. Die Annahme von Notrufen unter 112 durch die Notrufabfragestellen regelt Art. 2 Abs. 3 gesondert. Das sind Fragen der Netz- und Dienstetechnik, sie bleiben hier außen vor.

Dokumenttypen und ihre Schwachstellen

PDF-Dokumente in der Telekommunikation und worauf es ankommt
DokumentWorauf es ankommt
VertragszusammenfassungAbschnitte des Musters als echte Überschriften, Preisangaben als Text statt Grafik, eindeutige Lesereihenfolge bei zweispaltigem Layout
MonatsrechnungSummen und Fälligkeit früh in der Lesereihenfolge, Positionen als Tabelle mit Kopfzellen, Logos und Linien als Artefakt
EinzelverbindungsnachweisLange Tabellen mit wiederholten Kopfzeilen, Spaltenköpfe für Datum, Uhrzeit, Ziel, Dauer und Betrag
Tarifblätter, PreislistenVergleichstabellen korrekt getaggt, Fußnoten und Sternchen mit Text verknüpft, Bedeutung nicht allein über Farbe
Leistungsbeschreibungen, AGBÜberschriftenhierarchie, Lesezeichen bei längeren Dokumenten, Listen als Listen
ProduktinformationsblätterAngaben zu Geschwindigkeiten und Bedingungen als Text, Diagramme mit Alternativtext

Rechnung und Einzelverbindungsnachweis

Die Rechnung ist für viele Kundinnen und Kunden das Dokument, das sie tatsächlich jeden Monat öffnen. Mit Screenreader nutzbar ist sie, wenn vier Dinge stimmen:

  • Lesereihenfolge: Rechnungsbetrag, Fälligkeit und Zahlungsweise kommen früh, nicht erst nach Absenderblock, Fußzeile und Werbebanner.
  • Tabellen: Rechnungspositionen und Verbindungsdaten sind Datentabellen. Ohne TH-Kopfzellen hört man eine Folge von Zahlen ohne Bezug.
  • Seitenumbrüche: Bei mehrseitigen Nachweisen bleibt die Tabellenstruktur über die Seiten hinweg logisch; wiederholte Kopfzeilen auf Folgeseiten sind Artefakte.
  • Schriften: Rechnungsgeneratoren betten oft Teilschriften ohne Unicode-Zuordnung ein. Dann liest der Screenreader Beträge, Euro-Zeichen oder Umlaute falsch vor.

Millionen Rechnungen repariert niemand einzeln

Rechnungen, Mahnungen und Vertragsunterlagen laufen bei Telekom-Anbietern in sehr großen Auflagen durch Output-Management-Systeme. Einzelne PDFs nachzubearbeiten ist bei diesen Mengen keine Option. Die Barrierefreiheit muss in die Ausgabestrecke.

Viele Output-Management- und Composition-Systeme können getaggte PDFs oder PDF/UA erzeugen, sofern Struktur, Lesereihenfolge und Tabellen in der Vorlage definiert sind. Fragen Sie Ihren Hersteller gezielt nach dieser Option. Geprüft wird dann die Vorlage, mit einigen Dokumenten je Vorlage in PAC und mit einem Screenreader. Weil die Struktur bei allen Exemplaren gleich ist, stimmt im Massenlauf, was in der Vorlage stimmt.

Es bleibt das Risiko, dass ein Software-Update oder eine geänderte Vorlage unbemerkt etwas verschlechtert. Dagegen hilft eine laufende automatische Kontrolle der ausgehenden Dokumente über eine REST-API, die Tags, Titel, Sprache, Schriften und Unicode prüft.

Ältere Tarifblätter zum Download, für die es keine Quelle mehr gibt, bekommen per nachträglichem Tagging eine Basisstruktur. Tabellen und Überschriften müssen danach von Hand ausgezeichnet werden. Welche WCAG-Kriterien gelten, beschreibt WCAG 2.2 für PDF-Dokumente.

Woran Telekom-PDFs häufig scheitern

Preise und Datenvolumen als Grafik. Teilschriften ohne Unicode-Zuordnung, bei denen das Euro-Zeichen falsch vorgelesen wird. Ein Abschnitt zu Funktionen für Menschen mit Behinderungen, in dem nur ein Link steht. Und Rechnungstabellen, deren Kopfzeile nie als TH getaggt wurde.

Einen Teil davon findet die Prüfung mit EasyPDFUA. Sie zeigt, ob ein Strukturbaum existiert, ob Titel, Sprache und PDF/UA-Kennung gesetzt sind, ob Schriften eingebettet und Unicode-Zuordnungen vollständig sind und ob Links getaggt sind, im Browser oder mit Premium über die API. Beim Tagging ergänzt EasyPDFUA Titel, Sprache, Basisstruktur, Link-Tags und eindeutig ableitbare Unicode-Zuordnungen. Rechnungstabellen mit Kopfzellen, eine sinnvolle Lesereihenfolge in komplexen Layouts und Alternativtexte erzeugt es nicht; die müssen aus der Vorlage kommen. Ein Prüfbericht ist auch keine Bestätigung der Gesetzeskonformität.

Den rechtlichen Rahmen beschreibt Barrierefreiheitsgesetz und PDFs, andere Branchen finden Sie in der Übersicht der betroffenen Branchen.

Häufige Fragen

Muss die Vertragszusammenfassung barrierefrei sein?

Auf Anfrage ja. Der Kodex verlangt, dass vorvertragliche Informationen Endnutzern mit Behinderungen auf Anfrage in einem barrierefreien Format bereitgestellt werden, und seit dem EAA gelten die allgemeinen Anforderungen an Informationen über den Dienst. Wir empfehlen, die Vertragszusammenfassung von vornherein als barrierefreies PDF zu erzeugen.

Gilt der EAA auch für Maschine-zu-Maschine-Dienste?

Nein. Übertragungsdienste zur Bereitstellung von Maschine-zu-Maschine-Diensten sind ausdrücklich ausgenommen. Der EAA erfasst elektronische Kommunikationsdienste für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wie mache ich Millionen Rechnungen barrierefrei?

In der Ausgabestrecke, nicht am einzelnen PDF. Die Vorlagen im Output-Management-System werden barrierefrei aufgebaut, Stichproben je Vorlage manuell getestet und die laufende Produktion automatisiert auf Grundanforderungen geprüft, zum Beispiel per API.

Kann EasyPDFUA Rechnungstabellen automatisch taggen?

Nein. EasyPDFUA prüft Rechnungen und ergänzt Basisstruktur, Titel, Sprache, Link-Tags und eindeutige Unicode-Zuordnungen. Kopfzellen in Rechnungstabellen müssen aus der Vorlage kommen oder von Hand gesetzt werden.

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